

Das Oberissigheimer Wappen
Die Landgemeinden in unserer Gegend hatten vor 1920 kein Wappenrecht im Gegensatz zu den Gemeinden in den süddeutschen Staaten. Dies änderte sich ab den 20er Jahren durch die Ausweitung der gemeindlichen Selbstverwaltungsrechte. Aber nur größere Gemeindeeinheiten machten nach der Gemeindeordnung von 1935 davon Gebrauch. Diese Entwicklung wurde durch den zweiten Weltkrieg unterbrochen.
In den 50er Jahren ermunterte die Hessische Staatsregierung die Gemeinden, sich um ein eigenes Gemeindewappen zu bemühen und bot dafür die Hilfe des Hessischen Hauptstaatsarchivs in Wiesbaden an. 1956 erschien daraufhin das Hessische Ortswappenbuch von K.E. Demandt und O. Renkhoff, in dem bisher schon genehmigte Wappen oder Wappenvorschläge für die Gemeinden, so auch für Oberissigheim, veröffentlicht wurden. Die Wappenbeschreibung In Grün das goldene Gemerke S zwischen zwei waagerecht gelegten silbernen Lilien stammt aus diesem Wappenbuch.
Bei der Gestaltung des Wappens von Oberissigheim hat man das alte Ortsgerichtssiegel des Amtes Büchertal aus der Mitte des 18. Jahrhunderts berücksichtigt und es danach gestaltet. In dem Siegel des Oberissigheimer Ortsgerichts kommt ein einfaches Ortszeichen vor, das man als Gemerke bezeichnet.
Schon früh versuchte man das Eigentum der Gemeinde Oberissigheim durch das Ortszeichen für Jedermann kenntlich zu machen. Man kann es auch als Dorfmarke oder Dorfkennzeichen bezeichnen.
Das Siegel hat einen Durchmesser von 30 mm. Es zeigt das Gemerke S in einem von Lorbeerzweigen umgebenen Perlkranz. Die Siegelumschrift lautet: GERICHTS INSIGEL OBERISICHHEIM 1755
Das Gemerke S ist zu den redenden Wappen (Wappen mit Symbolen, die einen Bezug zum Ortsnamen herstellen) zu zählen und verweist auf den früheren lateinischen Dorfnamen Issichheim Superior. Das S des Wappens stammt also von Superior (= das Obere). Lilien sind ein beliebtes schmückendes Pflanzenornament, das besonders in französischen Wappen verwendet wird, aber im Falle von Oberissigheim keine geschichtliche Bedeutung hat, sondern nur schmückendes Beiwerk ist.
Möglicherweise war der lateinische Ortsname bei den Verantwortlichen im Amte Büchertal, die in der lateinischen Sprache nicht unbewandert waren, noch lange in Erinnerung und wurde dann für das Gerichtssiegel verwendet. Dem hätte für Niederissigheim ein I entsprochen. Andererseits eignet sich ein N (für Nieder) als Ortsgemerke und im Siegel besser als I für Inferior (= das Niedere), jedoch sind die Beweggründe für die uns vorliegende Gestaltung der beiden Gerichtssiegel unbekannt. Der Erklärungsversuch, das S in ein mißverstandenes O umzubiegen, ist allerdings abzulehnen.
Das Ortswappen der Gemeinde Oberissigheim ist vom Hessischen Innenminister nicht amtlich verliehen worden. Die Leitung der Gemeinde wußte wahrscheinlich über die juristischen Formalitäten der Wappenbeantragung und ihrer Verleihung nicht so recht Bescheid und hatte die amtliche Verleihung nicht in die Wege geleitet. Man nahm wohl an, wenn das Wappen schon im Hessischen Wappenbuch veröffentlicht wurde, sei alles in Ordnung. Da wäre eine entsprechende Beratung oder ein nochmaliger Hinweis seitens der Verwaltung im Landratsamt hilfreich gewesen.
Bedingt durch die Gebietsreformen von 1972 und 1974 gilt das Wappen von Bruchköbel (erstmalige Wappenverleihung am 28. April 1966) seit dem 13. März 1973 offiziell auch für den Stadtteil Oberissigheim. Das Oberissigheimer Wappen kann und darf jedoch auch heute noch verwendet werden. Man will die geschichtlichen Traditionen des Ortes nicht noch mehr unterdrücken. Für die Weiterverwendung des Oberissigheimer Wappens ist zum Beispiel die Titelseite der Bruchköbler Nachrichten ein aktueller Beweis.